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   OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02   

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https://dejure.org/2002,10365
OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02 (https://dejure.org/2002,10365)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.09.2002 - 2 UF 128/02 (https://dejure.org/2002,10365)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. September 2002 - 2 UF 128/02 (https://dejure.org/2002,10365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung eines Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung von Ehegatten zweier europäischer Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung aller denkbaren Versorgungsansprüche; Berücksichtigung des Beginns eines Rentenbezuges bei der Dynamisierung von Anwartschaften ; Aufhebung ...

  • unalex.eu

    Art. 1 Brüssel I-VO, 1 EuGVÜ
    Sachlicher Anwendungsbereich - Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit, eheliches Güterrecht, Erbrecht - Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 17 Abs. 3; FamRÄndG Art. 7 § 1
    Berücksichtigung niederländischer Scheidungsurteile - Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1567
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02
    Die in Artikel 17 Abs. 1 EGBGB in der damaligen Fassung vorgesehene einseitige Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit des Ehemannes ist jedoch nach bereits vorangegangenen Zweifeln in der übrigen Rechtsprechung durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08. Januar 1985 (vgl. NJW 1985, 1282 ) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 2 GG für nichtig erklärt worden.
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 106/88

    Auslegung und Rechtsfolgen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02
    Einen Verstoß gegen den Grundsatz der reformatio in peius stellt dies nicht dar, weil das Rechtsmittel eines Versorgungsträgers die Möglichkeit eröffnet, die angefochtene Entscheidung in jeder Richtung in Übereinstimmung mit der materiellen Rechtslage zu bringen (BGH, FamRZ 1990, 273 ff.).
  • BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02
    Von der herrschenden Rechtsprechung wurde der Versorgungsausgleich als Scheidungsfolge qualifiziert und die anzuwendende Rechtsordnung anhand, des Art. 17 EGBGB in der damaligen Fassung festgestellt (vgl. hierzu Palandt/Heldrich, BGB , 41. Aufl., Art. 17 EGBGB , Rdn. 5 b m.N.; BGHZ 75, 241).
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 36/86

    Versorgungsausgleich in einer gemischt-nationalen Ausländerehe

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02
    Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ist die Rechtsprechung (BGH, FamRZ 1990 386 ff.) selbst dann von der Anwendung deutschen Rechts ausgegangen, wenn die Eheleute zuletzt ihren gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland haften und der Versorgungsausgleich jedem der Heimatrechte beider Ehegatten unbekannt war.
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